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Jugendförderung Rüsselsheim

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Logo der Stadt Rüsselsheim am Main

Die wichtigsten Inhalte der Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt
für die Internet-Seiten
und Micro-Seiten der Stadt Rüsselsheim am Main.
Eine Micro-Seite ist eine kleine Internet-Seite.
Die Erklärung gilt nicht für andere Angebote,
auf die man über einen Link kommt.
Und nicht für Angebote und Dienste von anderen.


Gesetzbuch

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Wir sind eine öffentliche Einrichtung.
Darum sollen unsere Internet-Seiten barrierefrei werden.
Dazu sind wir verpflichtet.

 

Für die Barriere-Freiheit gibt es Regeln und Gesetze.
Wir halten uns an diese Regeln und Gesetze: 

  • Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz
  • Hessische Verordnung über barrierefreie Informations-Technik 
  • Europäische Union – Rechts-Grundlagen 

Unsere Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.
Aber die Regeln der Europäischen Union sind fast alle erfüllt. 

Das ist noch nicht barrierefrei:

  • Die meisten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
    PDF ist eine englische Abkürzung für Dokumente auf dem PC.
    PDF-Dokumente können auf den meisten PCs
    ohne Probleme geöffnet werden. 
  • Bei Videos fehlen noch Beschreibungen und Untertitel.
Laptop

Was genau noch nicht barrierefrei ist, 
steht in der ausführlichen Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung ist nicht in Leichter Sprache.

Leichte Sprache

Wir wollen mehr barrierefreie Angebote.
Daran arbeiten wir.
Wir haben Infos in Leichter Sprache und in Gebärden-Sprache.


Erstellung

Erstellung der Erklärung zur Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite wurde am 14.06.2024 überprüft.
Diese Erklärung wurde am 18.06.2024 erstellt.
Der Prüf-Bericht ist die Grundlage für die Erklärung.
Wir haben die Prüfung selbst gemacht.


Kontaktformular

Barrieren, Fragen, Anmerkungen

Sie haben Barrieren auf unserer Internet-Seite gefunden?
Oder Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Barriere-Freiheit?
Dann melden Sie sich bei:

onlineredaktionruesselsheimde 

 Oder nutzen Sie unser Kontakt-Formular.

Sie können uns auch anrufen oder einen Brief schreiben:

Stadt Rüsselsheim am Main
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon-Nummer: 06 14 2 830

Sie sind mit unserer Antwort nicht einverstanden?
Oder Sie bekommen keine Antwort auf Ihre Frage?
Dann können Sie sich nach 6 Wochen an diese Stelle wenden:
Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle
Barrierefreie Informations-Technik.
Die Stelle ist beim Regierungs-Präsidium Gießen. 

Kontakt-Daten:

Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon-Nummer: 06 41 30 32 901
E-Mail: durchsetzungsstelle-lbitrpgi.hessende
Internetseite: https://soziales.hessen.de/Ueber-Uns/Beauftragte-fuer-barrierefreie-IT (Öffnet in einem neuen Tab)


Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

Sie schreiben uns eine E-Mail.
Oder Sie nutzen unser Kontakt-Formular.
Das ist nicht vollständig sicher.
Schreiben Sie uns dann keine wichtigen Infos
wie zum Beispiel Ihre Kontakt-Daten.
Wir empfehlen:
Schicken Sie vertrauliche Infos nur mit der Post.

Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

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Infos zum Benutzen von der Micro-Seite Jugend-Förderung der Stadt Rüsselsheim am Main

Hier erklären wir, wie Sie diese Seite benutzen können. Eine Micro-Seite ist eine kleine Internet-Seite.

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